Öffnungszeiten
Für Fahrzeuge in unserer Obhut fallen pro Tag Standgeldkosten an. Die Höhe richtet sich nach dem Ort der Aufbewahrung. Es wird unterschieden zwischen Freigelände/Hof und Halle/Garage. Die Standgeldkosten enden mit Abholung des Fahrzeugs. Sämtliche bis zu diesem Tag angefallenen Kosten sind bei Abholung in bar zu entrichten.
1 Wir benötigen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide KFZ-Kennzeichen und eine Vollmacht des Halters sowie eine Kopie dessen Personalausweises.
Für die Abwicklung berechnen wir einen Pauschalbetrag von € 25,00. Sollte das Fahrzeug durch einen Beauftragten abgeholt werden, benötigen wir Ihre Genehmigung, die Sie formlos erstellen können. Versehen Sie diese bitte mit Ihrer Unterschrift und fügen eine Kopie ihres Ausweises zwecks Unterschriftenkontrolle bei.